Schlaganfall Navigator
Behandlungen

Therapieverfahren im Überblick

Elektrostimulation am Arm (NMES und FES)

Auch bekannt als: NMES, FES, EMG-getriggerte Elektrostimulation, Reizstrom, Muskelstimulation, funktionelle Elektrostimulation

Wird erforscht, noch kein Standard

Es laufen Studien. Ob das Verfahren hilft, ist noch nicht entschieden.

Was ist das?

Über Klebeelektroden auf der Haut werden Muskeln durch Stromimpulse zum Anspannen gebracht. Bei der einfachen Form läuft das nach festem Takt. Bei der EMG-getriggerten Form misst das Gerät zuerst, ob Sie selbst einen Bewegungsversuch unternehmen, und unterstützt erst dann. Bei der funktionellen Form (FES) werden mehrere Muskeln so angesteuert, dass eine sinnvolle Bewegung entsteht, etwa Greifen und Loslassen. Die untersuchten Programme verlangen viel Zeit, teils ein bis zwei Stunden Training am Tag.

Was die Studien sagen

  1. Bei schwerer, unvollständiger Lähmung der Hand- und Fingerstrecker kann eine Elektrostimulation des Unterarms erwogen werden, wenn das Ziel bessere Beweglichkeit und Armfunktion ist (Evidenz 1a, niedrige Qualität der Effekte, Empfehlungsgrad 0, starker Konsens). „Kann erwogen werden“ ist die schwächste positive Stufe.

  2. An der Schulter unterscheidet die Leitlinie zwei Zwecke sehr deutlich. Zur Behandlung oder Vorbeugung einer Subluxation, also eines teilweisen Herausrutschens des Oberarmkopfes, kann stimuliert werden (Grad 0). Um damit vorrangig Schmerzen oder die Armfunktion zu behandeln, soll es dagegen nicht eingesetzt werden (Grad B-).

  3. Eine funktionelle mehrkanalige Stimulation zum Greifen und Loslassen kann bei schwerer unvollständiger Handlähmung erwogen werden, wenn zumindest Schulter und Ellenbogen noch etwas mitmachen und die Person bereit ist, ein bis zwei Stunden am Tag damit zu trainieren (Grad 0, niedrige Qualität).

  4. Zur Durchführung zu Hause äußert sich die Leitlinie zurückhaltend: Sie kann bei ausgewählten Personen erwogen werden, die Datenlage dafür ist sehr niedrig, und sie warnt vor unerwünschtem Mitanspannen anderer Muskeln.

  5. Die einzige starke Empfehlung in diesem Abschnitt betrifft die Sicherheit: Die genannten Gegenanzeigen sollen bedacht werden (Grad A). Genannt sind Herz- und Hirnschrittmacher, potenziell lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen, epileptische Anfälle in der jüngeren Vergangenheit und Metallimplantate im behandelten Arm.

  6. Auch hier gilt der Satz aus dem Abschnitt zur Robotertherapie: Mit dem Gerät werden nur wenige Bewegungen geübt. Es soll ein ergänzender, nicht allein ausreichender Baustein sein.

Was dagegen spricht

  • Die Belege sind durchgehend schwach. Fast jede Aussage steht auf Empfehlungsgrad 0 bei niedriger Qualität der Effekte. Das ist etwas anderes als eine Empfehlung.
  • Es gibt echte Gegenanzeigen, und sie sind der Grund, warum das nicht in Eigenregie gehört: Herz- und Hirnschrittmacher, bestimmte Herzrhythmusstörungen, kürzliche epileptische Anfälle, Metallimplantate im Arm.
  • Der Zeitaufwand ist hoch. Ein bis zwei Stunden Training am Tag über Wochen ist der Rahmen, in dem die Studien überhaupt etwas gefunden haben.
  • Für die Schulter wird ausdrücklich abgeraten, wenn es um Schmerzen oder Armfunktion geht. Genau dafür wird es aber oft erwartet.
  • Geräte für zu Hause werden frei verkauft. Die Leitlinie sieht die häusliche Anwendung nur bei ausgewählten Personen und mit fachlicher Begleitung.
  • Die Leitlinie ist formal abgelaufen. Sie stammt vom 23.04.2020, war gültig bis 22.04.2025 und wird überarbeitet. Fachlich bleibt sie die Referenz, der Stand ist aber mehrere Jahre alt.

Wo es das gibt und wer zahlt

Deutschland

In Klinik und Reha ist die Elektrostimulation Teil des Therapieprogramms, dort entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Für die Anwendung zu Hause kann ein Gerät als Hilfsmittel verordnet werden; ob die Krankenkasse zahlt, hängt vom Einzelfall und der Begründung ab. Frei gekaufte Geräte zahlen Sie selbst. Lassen Sie die Gegenanzeigen vor dem Kauf ärztlich prüfen.

Österreich

noch nicht vollständig geprüft

Im Rahmen von Reha und Therapie Teil des Programms. Für ein Gerät zu Hause ist eine ärztliche Verordnung und ein Antrag bei der Krankenkasse der Weg, eine Bewilligung ist nicht selbstverständlich. Was die Kasse im Einzelfall übernimmt, konnten wir nicht abschließend belegen.

Schweiz

noch nicht vollständig geprüft

In der stationären und ambulanten Rehabilitation Teil der Behandlung. Ob ein Gerät für zu Hause über die Mittel- und Gegenständeliste vergütet wird, hängt vom Einzelfall ab und ließ sich von uns nicht abschließend klären. Fragen Sie Ihre Krankenkasse vor der Anschaffung.

Fragen für Ihr Arztgespräch

Diese Seite sagt Ihnen nicht, ob eine Behandlung für Sie sinnvoll ist. Das kann nur die Ärztin oder der Arzt beurteilen, die Sie kennen. Was diese Seite leisten soll: dass Sie überhaupt wissen, dass es das Verfahren gibt, und dass Sie im Gespräch die richtigen Fragen stellen können. Nehmen Sie die folgenden Fragen mit.

  • „Kommt eine Elektrostimulation bei meiner Art der Lähmung überhaupt infrage?“
  • „Spricht bei mir etwas dagegen, etwa Schrittmacher, Rhythmusstörungen, frühere Anfälle oder Metall im Arm?“
  • „Für welches Ziel genau setzen wir sie ein, und woran würden wir merken, dass es wirkt?“
  • „Wie viel Zeit am Tag müsste ich dafür aufwenden?“
  • „Wenn ich ein Gerät für zu Hause möchte: Halten Sie das bei mir für sinnvoll, und wer bezahlt es?“

Gedruckt wird nur die Fragenliste, nicht die ganze Seite. Auf dem Ausdruck ist Platz für eigene Fragen und zum Ankreuzen.

Weitere Verfahren

Zuerst die, für die die Studienlage am klarsten ist. Das ist eine Aussage über die Belege, nicht darüber, was Ihnen hilft.

Wie diese Seite gemeint ist

Der Schlaganfall Navigator gibt keine Therapieempfehlungen ab und bewertet keine Behandlung für Ihren Fall. Wir tragen zusammen, welche Verfahren es gibt, was die Studien dazu sagen und wer sie bezahlt. Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit den Menschen, die Sie behandeln. Zuletzt von uns durchgesehen am 23.08.2026.

Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. AWMF Leitlinien-Register: S3-Leitlinie Rehabilitative Therapie bei Armparese nach Schlaganfall (Registernummer 080-001)Belegt: Empfehlungsgrad 0 („kann erwogen werden“) für NMES, EMG-getriggerte und funktionelle Elektrostimulation am Arm; Grad B- gegen den Einsatz an der Schulter zur Behandlung von Schmerzen oder Armfunktion; Grad A für die Beachtung der Gegenanzeigen.Stand der Quelle: Version 2.0 vom 23.04.2020, gültig bis 22.04.2025, in Überarbeitung. Von uns geprüft am 23.08.2026.
  2. Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation (DGiNR): S3-Leitlinie Rehabilitative Therapie bei Armparese nach Schlaganfall, Langfassung, Abschnitt 7.19Belegt: Der Wortlaut der Einzelempfehlungen samt der Unterscheidung zwischen Subluxation und Schmerz an der Schulter sowie die Liste der Gegenanzeigen: Herz- und Hirnschrittmacher, potenziell lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen, kürzliche epileptische Anfälle, Metallimplantate im behandelten Arm.Stand der Quelle: 01.06.2020. Von uns geprüft am 23.08.2026.