Schlaganfall Navigator
Behandlungen

Therapieverfahren im Überblick

Therapieintensität: wie viel Übung nötig ist

Auch bekannt als: Therapiedosis, Übungsintensität, Mehr Therapie, Bobath, PNF, Therapieschulen, Neurodevelopmental Treatment

In der Leitlinie empfohlen

Fachgesellschaften haben das Verfahren geprüft und sprechen sich in ihrer Leitlinie dafür aus.

Was ist das?

Gemeint ist nicht ein einzelnes Verfahren, sondern wie viel geübt wird und wie zielgerichtet. Die Leitlinie zur Armlähmung nennt dafür Zahlen: In den ersten Wochen und Monaten nach dem Schlaganfall soll zusätzlich zur übrigen Behandlung an jedem Werktag mindestens eine halbe Stunde gezielt der Arm geübt werden. Wo es umsetzbar ist und Sie es wollen, sind bis zu zwei bis drei Stunden am Tag über mehrere Wochen möglich. Auch später, wenn der Schlaganfall lange zurückliegt, nennt die Leitlinie eine Menge: 90 bis 270 Minuten pro Woche strukturiertes Üben.

Was die Studien sagen

  1. Die Empfehlung zur Mindestmenge trägt den Grad A, also ein „soll“. Das ist die stärkste Stufe, die eine Leitlinie vergibt. Wörtlich sollen bei subakuten Patientinnen und Patienten „werktägliche Behandlungsintensitäten von mindestens 30 Minuten zum Einsatz kommen“, wenn eine Beschleunigung der Erholung das Ziel ist. Zugrunde liegt Evidenz 1b bei hoher Qualität der Effekte und starkem Konsens.

  2. Für mehr als das Minimum gilt eine schwächere Empfehlung: Bis zu zwei bis drei Stunden spezifisches Armtraining am Tag über zwei bis zwanzig Wochen sollten erwogen werden, wenn es umsetzbar ist und der Patientenwunsch dem entspricht (Grad B, mittlere Qualität).

  3. Auch im chronischen Stadium, also lange nach dem Ereignis, empfiehlt die Leitlinie weiter zu üben, sofern noch Einschränkungen bestehen und sich unter Therapie Verbesserungen dokumentieren lassen: 90 bis 270 Minuten pro Woche strukturiertes repetitives Training (Grad B).

  4. Die zweite, für den Alltag ebenso wichtige Aussage betrifft die Therapieschulen. Die Leitlinie hat Bobath, PNF und die sogenannten traditionellen Techniken verglichen und kommt zu dem Schluss: Eine überlegene Wirksamkeit einer Schule gegenüber einer anderen lässt sich nicht ableiten, gegenüber anderen spezifischen Therapieformen waren sie „entweder vergleichbar oder unterlegen“, und eine Empfehlung für eine der Schulen kann nicht gegeben werden. Das steht auf Evidenzstufe 1a bei hoher Qualität der Effekte.

  5. Ergänzend nennt die Leitlinie das angeleitete Eigentraining als Weg, auf die nötige Menge zu kommen: 60 bis 90 Minuten am Tag, auch zu Hause, mit ein bis zwei Therapiekontakten pro Woche zur Kontrolle (Grad B). Wenn anders keine ausreichende Menge zu erreichen ist, kann auch eine pflegende Person unter Anleitung mit üben (Grad 0).

Was dagegen spricht

  • Die empfohlene Menge ist im Versorgungsalltag oft nicht zu bekommen. Eine Verordnung über zweimal 20 Minuten Ergotherapie pro Woche liegt weit unter dem, was hier steht. Diese Seite kann Ihnen das nicht verschaffen, sie kann Ihnen nur zeigen, worauf Sie sich berufen können.
  • Mehr ist nicht für jeden besser. Die Leitlinie nennt die höheren Mengen ausdrücklich unter der Bedingung, dass es umsetzbar ist und dem Wunsch der behandelten Person entspricht. Erschöpfung nach einem Schlaganfall ist real, und ein Übungsplan, der Sie überfordert, hilft niemandem.
  • Bei sehr schlechter Erholungsaussicht setzt die Leitlinie andere Ziele. Dann können die Vermeidung von Folgeschäden und das Training mit dem nicht betroffenen Arm Vorrang vor weiteren Wiederherstellungsversuchen haben.
  • Die Aussage zu den Therapieschulen heißt nicht, dass Ihre bisherige Therapie wertlos war. Sie heißt, dass keine Schule der anderen überlegen ist. Entscheidend sind Menge und Alltagsbezug, nicht das Etikett auf der Fortbildungsurkunde.
  • Die Leitlinie ist formal abgelaufen. Sie stammt vom 23.04.2020, war gültig bis 22.04.2025 und wird überarbeitet. Fachlich bleibt sie die Referenz, der Stand ist aber mehrere Jahre alt. Die Zahlen sind Empfehlungen einer Fachgesellschaft, kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Anzahl Verordnungen.

Wo es das gibt und wer zahlt

Deutschland

Ergo- und Physiotherapie werden ärztlich verordnet, die Menge ergibt sich aus der Verordnung und dem Heilmittelkatalog. Wenn Sie deutlich unter dem liegen, was die Leitlinie nennt, ist das der Ansatzpunkt für das Gespräch: Fragen Sie nach einer Verordnung außerhalb des Regelfalls und danach, was Sie zwischen den Terminen selbst üben können. In der stationären Reha ist die Menge meist höher als danach zu Hause, deshalb lohnt es, den Übergang früh zu planen.

Österreich

Auch hier läuft es über ärztliche Verordnung und die jeweilige Krankenkasse. Die Österreichische Gesellschaft für Neurorehabilitation war an der Leitlinie beteiligt, die Empfehlung gilt also auch für Österreich. Fragen Sie in der Reha-Einrichtung, wie viele Einheiten pro Woche vorgesehen sind und was Sie zusätzlich selbst tun können.

Schweiz

Ergo- und Physiotherapie werden ärztlich angeordnet und über die Grundversicherung abgerechnet, die Anzahl der Sitzungen pro Verordnung ist begrenzt und eine Verlängerung muss begründet werden. An der Leitlinie waren die Schweizerische Neurologische Gesellschaft und die Schweizerische Gesellschaft für Neurorehabilitation beteiligt. Sprechen Sie die Menge deshalb rechtzeitig vor Ablauf einer Verordnung an.

Fragen für Ihr Arztgespräch

Diese Seite sagt Ihnen nicht, ob eine Behandlung für Sie sinnvoll ist. Das kann nur die Ärztin oder der Arzt beurteilen, die Sie kennen. Was diese Seite leisten soll: dass Sie überhaupt wissen, dass es das Verfahren gibt, und dass Sie im Gespräch die richtigen Fragen stellen können. Nehmen Sie die folgenden Fragen mit.

  • „Wie viele Minuten pro Woche übe ich derzeit gezielt, und wie verhält sich das zu den 30 Minuten werktäglich aus der Leitlinie?“
  • „Was kann ich zwischen den Terminen selbst üben, ohne etwas falsch zu machen?“
  • „Wäre eine Verordnung außerhalb des Regelfalls bei mir begründbar?“
  • „Woran würden wir merken, dass mehr Übung bei mir etwas bringt, und woran, dass es zu viel ist?“
  • „Kann jemand aus meiner Familie angeleitet werden, damit ich auf mehr Übungszeit komme?“

Gedruckt wird nur die Fragenliste, nicht die ganze Seite. Auf dem Ausdruck ist Platz für eigene Fragen und zum Ankreuzen.

Weitere Verfahren

Zuerst die, für die die Studienlage am klarsten ist. Das ist eine Aussage über die Belege, nicht darüber, was Ihnen hilft.

Wie diese Seite gemeint ist

Der Schlaganfall Navigator gibt keine Therapieempfehlungen ab und bewertet keine Behandlung für Ihren Fall. Wir tragen zusammen, welche Verfahren es gibt, was die Studien dazu sagen und wer sie bezahlt. Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit den Menschen, die Sie behandeln. Zuletzt von uns durchgesehen am 23.08.2026.

Quellen

Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden amtlichen Quellen. Bitte lesen Sie im Zweifel dort nach: Gesetze und Beträge ändern sich, und für Ihren Fall gilt immer der aktuelle Text.

  1. AWMF Leitlinien-Register: S3-Leitlinie Rehabilitative Therapie bei Armparese nach Schlaganfall (Registernummer 080-001)Belegt: Empfehlungsgrad A („soll“) für werktäglich mindestens 30 Minuten spezifische Armrehabilitation bei subakuten Patientinnen und Patienten, Evidenz 1b, hohe Qualität der Effekte, starker Konsens.Stand der Quelle: Version 2.0 vom 23.04.2020, gültig bis 22.04.2025, in Überarbeitung. Von uns geprüft am 23.08.2026.
  2. Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation (DGiNR): S3-Leitlinie Rehabilitative Therapie bei Armparese nach Schlaganfall, Langfassung, Abschnitt 7.1 und 7.3Belegt: Die Mengenangaben für die chronische Phase (90 bis 270 Minuten pro Woche, Grad B) sowie der Befund, dass sich für keine der Therapieschulen (Bobath, PNF, traditionelle Techniken) eine überlegene Wirksamkeit ableiten lässt (Evidenz 1a, hohe Qualität).Stand der Quelle: 01.06.2020. Von uns geprüft am 23.08.2026.