Noch im Spital: Weichen stellen

Erste Anlaufstelle ist der Sozialdienst des Akutspitals: Er organisiert den Übertritt in die Reha, und meist beantragt das Spital auch die Kostengutsprache der Krankenkasse. Die zweite Weiche ist die IV: Die Meldung zur Früherfassung und die IV-Anmeldung sollten beide zeitnah erfolgen, und melden dürfen auch Familienangehörige im gemeinsamen Haushalt.

Reha und Therapie: wer zahlt was

Vor dem Eintritt in die Reha braucht es eine Kostengutsprache der Krankenkasse. Bei Kliniken auf der Spitalliste trägt der Wohnkanton den grösseren Teil der stationären Kosten; Ihr Eigenanteil sind Franchise, Selbstbehalt und ein Beitrag pro Tag. Danach stellen sich zwei Fragen: Wer zahlt die Fahrt zur Therapie, und wer die Hilfsmittel?

Hilfe im Alltag zu Hause

Wer nach dem Hirnschlag bei Alltagsverrichtungen wie Ankleiden, Essen oder Körperpflege dauerhaft Hilfe braucht, kann eine Hilflosenentschädigung der IV bekommen. Angemeldet wird sie bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons, am besten schon während des Wartejahres. Für den Umbau der Wohnung gibt es Beiträge der IV, der Ergänzungsleistungen und die Beratung von Pro Infirmis.

Einkommen, wenn Sie nicht arbeiten können

Wer angestellt war, bekommt zuerst Lohnfortzahlung oder Taggeld; wie lange und wie viel, steht bei einer Krankentaggeldversicherung im Vertrag, nicht im Gesetz. Parallel prüft die IV, ob eine Rückkehr in den Beruf möglich ist. Eine IV-Rente hängt an einem Wartejahr und an einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent. Reicht die Rente nicht zum Leben, kommen Ergänzungsleistungen infrage.

Anerkennung: kein Ausweis, sondern vier Verfahren

Einen Schwerbehindertenausweis wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Rente, Hilflosenentschädigung, Parkkarte und Begleitabo sind vier getrennte Verfahren mit eigenen Stellen.

Für Angehörige: Urlaub und Rente

Wer einen Menschen nach dem Hirnschlag betreut, hat Anspruch auf bezahlten Betreuungsurlaub und kann für die eigene Rente Betreuungsgutschriften anmelden, sofern eine Hilflosenentschädigung besteht.

  • Angehörige in der Schweiz: Betreuungsurlaub, Betreuungsgutschrift und warum der Assistenzbeitrag nicht an Ehepartner gezahlt wird.