Noch im Spital: Weichen stellen
Erste Anlaufstelle ist der Sozialdienst des Akutspitals: Er organisiert den Übertritt in die Reha, und meist beantragt das Spital auch die Kostengutsprache der Krankenkasse. Die zweite Weiche ist die IV: Die Meldung zur Früherfassung und die IV-Anmeldung sollten beide zeitnah erfolgen, und melden dürfen auch Familienangehörige im gemeinsamen Haushalt.
- Bürokratie-Timeline für die Schweiz: Früherfassung, Taggeld, Wartejahr und IV-Rente auf einem Zeitstrahl, mit den Fristen, an denen Geld hängt.
- Checkliste Entlassung: Die praktischen Schritte vor dem Tag, an dem es nach Hause oder in die Reha geht.
Reha und Therapie: wer zahlt was
Vor dem Eintritt in die Reha braucht es eine Kostengutsprache der Krankenkasse. Bei Kliniken auf der Spitalliste trägt der Wohnkanton den grösseren Teil der stationären Kosten; Ihr Eigenanteil sind Franchise, Selbstbehalt und ein Beitrag pro Tag. Danach stellen sich zwei Fragen: Wer zahlt die Fahrt zur Therapie, und wer die Hilfsmittel?
- Reha nach dem Hirnschlag: Kostengutsprache, Anteil des Kantons und was Sie selbst tragen.
- Fahrtkosten zur Therapie: Was die Grundversicherung zahlt, wann die IV Reisekosten vergütet und was mit Ergänzungsleistungen gilt.
- Hilfsmittel: IV oder AHV?: Vor dem AHV-Alter zahlt die IV, danach leistet die AHV nur noch Kostenbeiträge.
Hilfe im Alltag zu Hause
Wer nach dem Hirnschlag bei Alltagsverrichtungen wie Ankleiden, Essen oder Körperpflege dauerhaft Hilfe braucht, kann eine Hilflosenentschädigung der IV bekommen. Angemeldet wird sie bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons, am besten schon während des Wartejahres. Für den Umbau der Wohnung gibt es Beiträge der IV, der Ergänzungsleistungen und die Beratung von Pro Infirmis.
- Hilflosenentschädigung nach dem Hirnschlag: Die sechs Lebensbereiche, die drei Grade und warum eine späte Anmeldung Geld kostet.
- Pflegeheim: Kosten und wer zahlt: Was Krankenkasse und Kanton an die Pflege zahlen, wann Ergänzungsleistungen einspringen und was mit Haus und Ehepartner geschieht.
- Zuschüsse für Umbau und Hilfsmittel: Wohnungsanpassung über die IV, Behinderungskosten über die Ergänzungsleistungen, Fachberatung Wohnen von Pro Infirmis.
- Autofahren nach dem Hirnschlag: Wer die Fahreignung beurteilt und was gilt, wenn Sie wieder fahren möchten.
Einkommen, wenn Sie nicht arbeiten können
Wer angestellt war, bekommt zuerst Lohnfortzahlung oder Taggeld; wie lange und wie viel, steht bei einer Krankentaggeldversicherung im Vertrag, nicht im Gesetz. Parallel prüft die IV, ob eine Rückkehr in den Beruf möglich ist. Eine IV-Rente hängt an einem Wartejahr und an einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent. Reicht die Rente nicht zum Leben, kommen Ergänzungsleistungen infrage.
- Taggeld, Wartejahr und IV-Rente: Die Reihenfolge im Zeitstrahl, und warum eine späte IV-Anmeldung den Rentenbeginn verschiebt.
- Ergänzungsleistungen: Wer Anspruch hat, wie gerechnet wird und welche Kosten für Pflege, Hilfsmittel und Fahrten zu Hause zusätzlich vergütet werden.
- Berufliche Wiedereingliederung durch die IV: Früherfassung, Integrationsmassnahmen, Kündigungsschutz und was gilt, wenn Sie erneut ausfallen.
Anerkennung: kein Ausweis, sondern vier Verfahren
Einen Schwerbehindertenausweis wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Rente, Hilflosenentschädigung, Parkkarte und Begleitabo sind vier getrennte Verfahren mit eigenen Stellen.
- Was es statt eines Schwerbehindertenausweises gibt: Invaliditätsgrad, Parkkarte, Begleitabo und wer sie jeweils erteilt.
Für Angehörige: Urlaub und Rente
Wer einen Menschen nach dem Hirnschlag betreut, hat Anspruch auf bezahlten Betreuungsurlaub und kann für die eigene Rente Betreuungsgutschriften anmelden, sofern eine Hilflosenentschädigung besteht.
- Angehörige in der Schweiz: Betreuungsurlaub, Betreuungsgutschrift und warum der Assistenzbeitrag nicht an Ehepartner gezahlt wird.
