Hilfsmittel und Alltag
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Ausführlich im Ratgeber:
Wer zahlt Hilfsmittel nach einem Schlaganfall, die Krankenkasse oder die Pflegekasse?
Die Krankenkasse zahlt, wenn das Hilfsmittel eine Behinderung ausgleicht oder den Behandlungserfolg sichert. Die Pflegekasse zahlt Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern, und nur, soweit nicht schon die Krankenkasse zuständig ist. Sie müssen das nicht selbst entscheiden: Bei Hilfsmitteln, die beiden Zwecken dienen können, prüft der Träger, bei dem Sie den Antrag stellen, die Zuständigkeit.
Wie hoch ist die Zuzahlung für ein Hilfsmittel?
Ab 18 Jahren zahlen Sie bei der Krankenkasse 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als das Mittel kostet. Bei Hilfsmitteln zum Verbrauch sind es 10 Prozent, höchstens 15 Euro für den gesamten Monatsbedarf. Bei technischen Pflegehilfsmitteln der Pflegekasse sind es 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel.
Brauche ich für ein Hilfsmittel immer ein Rezept?
Nein. Eine vertragsärztliche Verordnung ist nur nötig, soweit eine erstmalige oder erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist. Für Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel, die vor allem die Pflege erleichtern, kann auch die Empfehlung einer Pflegefachperson reichen; sie darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein. Einzelne Kassen können trotzdem eine Verordnung verlangen, wenn sie auf ihr Genehmigungsverfahren verzichtet haben.
Was passiert, wenn die Kasse nicht rechtzeitig entscheidet?
Die Krankenkasse muss in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden, oder innerhalb von fünf Wochen, wenn sie ein Gutachten einholt; für Pflegehilfsmittel gilt bei der Pflegekasse dasselbe. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten nach dem Gesetz zwei Monate. Teilt die Kasse Ihnen den Grund für eine Verzögerung nicht rechtzeitig schriftlich mit, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Fragen Sie vor einem Kauf auf eigene Kosten schriftlich bei der Kasse nach.
Muss ich das Hilfsmittel dort kaufen, wo die Kasse es vorschlägt?
Nein. Sie können alle Leistungserbringer in Anspruch nehmen, die Vertragspartner Ihrer Krankenkasse sind. Weder die Kasse noch die verordnende Praxis darf Sie zu einem bestimmten Anbieter lenken, außer es gibt im Einzelfall einen medizinischen Grund.
Zahlt die Kasse in Österreich den Rollstuhl nach einem Schlaganfall?
Das entscheidet nicht der Gegenstand, sondern der Weg, auf dem Sie ihn beantragen. Das Gesetz unterscheidet drei Dinge: Heilbehelfe, für die es einen Anspruch mit festem Kostenanteil gibt, Hilfsmittel wie Rollstuhl, Rollator und Prothese, für die die Satzung des Versicherungsträgers Zuschüsse vorsehen kann, und Hilfsmittel im Rahmen der Rehabilitation, ein eigener Weg, der den beiden anderen vorgeht. Derselbe Rollstuhl kann deshalb eine Pflichtleistung sein oder ein Zuschuss nach der Satzung. Fragen Sie also nicht, ob die Kasse den Rollstuhl zahlt, sondern über welchen Weg das bei Ihnen läuft.
Wird ein Rollator von der Krankenkasse in Österreich übernommen?
Bei der ÖGK brauchen Sie eine ärztliche Verordnung, die Sie innerhalb von 30 Tagen bei einem Vertragspartner einlösen. Sie zahlen in der Regel 10 Prozent selbst, mindestens einen jährlich festgesetzten Mindestbetrag. Hilfsmittel, die im Rahmen der medizinischen Rehabilitation gewährt werden, sind vom Selbstbehalt frei; dieser Weg geht vor und ist nach einem Schlaganfall oft der richtige. Brauchen Sie das Gerät nur vorübergehend, fragen Sie nach einer Leihe.
Wer zahlt in der Schweiz den Rollstuhl, die IV oder die AHV?
Das entscheidet Ihr Alter. Vor dem AHV-Alter zahlt die Invalidenversicherung. Sie gibt Hilfsmittel im Rahmen einer Liste des Bundesrates ab, teils zu Eigentum, teils leihweise. Rollstühle ohne Motor gibt die IV leihweise ab. Ab dem Bezug der Altersrente leistet die AHV für neue Hilfsmittel nur Kostenbeiträge, an einen Rollstuhl 900 Franken höchstens alle fünf Jahre; angemeldet wird bei der Ausgleichskasse. Was Sie von der IV schon haben, behalten Sie im AHV-Alter in Art und Umfang. Wer kurz vor dem Rentenalter steht, sollte einen absehbaren Bedarf deshalb noch bei der IV anmelden.
Muss ich Hilfsmittel selbst bezahlen, wenn ich nicht weiß, wer zuständig ist?
Nein. Sie müssen nicht selbst herausfinden, wer zahlt. Der Träger, bei dem Sie den Antrag stellen, prüft, ob die Krankenkasse oder die Pflegekasse zuständig ist. Lassen Sie sich nicht ohne Bescheid weiterverweisen.
Wie gehe ich vor, wenn ich ein Hilfsmittel nach dem Schlaganfall brauche und der Arzt es nicht verordnen will?
Geht es um ein Pflegehilfsmittel oder ein Hilfsmittel, das vor allem die Pflege erleichtert, kann die Empfehlung einer Pflegefachperson, etwa des Pflegedienstes, das Rezept ersetzen; sie darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein. Für Hilfsmittel, die eine Behinderung ausgleichen, etwa eine Orthese, bleibt es beim ärztlichen Rezept. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kasse nach.
Muss ich ein Hilfsmittel selbst kaufen, wenn ich das modernste Modell möchte, oder übernimmt die Kasse die Kosten?
Die Kasse übernimmt das nötige Hilfsmittel, nicht zwingend das modernste Modell. Sie können sich beraten lassen, um die beste Option zu finden, und bei Unklarheiten einen Widerspruch einlegen oder ein Beratungsgespräch beim Sanitätshaus nutzen.
Wie gehe ich vor, wenn mein Arzt eine Hilfsmittelverordnung ablehnt oder eine unpassende Alternative vorschlägt?
Ein Widerspruch richtet sich gegen einen Bescheid Ihrer Kasse, nicht gegen die Entscheidung der Praxis. Lehnt die Kasse Ihren Antrag ab, können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen; Unterstützung bieten Sozialberatungen und Sozialverbände. Bei Pflegehilfsmitteln kann auch die Empfehlung einer Pflegefachperson das Rezept ersetzen.