Angehörige
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Ausführlich im Ratgeber:
- Wenn der Partner nicht mehr derselbe ist: Hilfe für Angehörige nach dem Schlaganfall
- Pflegekarenz und Pflegekarenzgeld: Was Angehörige in Österreich zusteht
- Angehörige in der Schweiz: Urlaub, Rente und was der Assistenzbeitrag nicht zahlt
- Pflegezeit und Familienpflegezeit: Was Angehörige in Deutschland zusteht
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: ein Jahresbetrag für beides
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wer entscheidet, wenn Sie es nicht können
- Checkliste nach Schlaganfall
Bekomme ich Rentenpunkte, wenn ich meinen Partner pflege?
Ja, unter drei Bedingungen. Ihr Partner muss mindestens Pflegegrad 2 haben, Sie müssen ihn wenigstens zehn Stunden pro Woche pflegen, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage, und Sie dürfen daneben regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein. Dann zahlt die Pflegekasse Beiträge an Ihre Rentenversicherung. Melden müssen Sie das selbst, von allein passiert es nicht.
Darf ich als pflegender Partner in Urlaub fahren?
Ja, das ist ausdrücklich vorgesehen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege, wenn Sie wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert sind, für längstens acht Wochen im Kalenderjahr ab Pflegegrad 2. „Aus anderen Gründen“ steht so im Gesetz: Sie müssen sich nicht rechtfertigen.
Wie viel Geld steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung?
Seit der Zusammenlegung gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr für beides zusammen, ab Pflegegrad 2. Wer noch die frühere Trennung in zwei getrennte Töpfe im Kopf hat, rechnet falsch.
Gibt es Pflegekurse, und was kosten sie?
Die Pflegekassen bieten Angehörigen unentgeltlich Schulungskurse an. Ziel ist ausdrücklich nicht nur, die Pflege zu erleichtern, sondern auch körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihnen vorzubeugen. Auf Wunsch findet die Schulung in Ihrer häuslichen Umgebung statt, Sie müssen also nicht weg von zu Hause.
Habe ich als Angehöriger einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung?
Nicht als eigenen Anspruch. Der Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI steht der Person zu, die Leistungen erhält oder beantragt hat. Die Beratung kann aber auf deren Wunsch gegenüber Angehörigen oder unter deren Einbeziehung erfolgen, und sie findet auf Wunsch zu Hause statt. Praktisch heißt das: Bitten Sie Ihren Partner, Sie ausdrücklich einzubeziehen.
Muss mein Arbeitgeber zustimmen, wenn ich sofort Pflegekarenz brauche?
Für die ersten zwei Wochen nicht. Sind Sie in einem Betrieb mit mehr als fünf Arbeitnehmern beschäftigt, haben Sie einen Rechtsanspruch auf bis zu zwei Wochen Pflegekarenz, und dafür brauchen Sie keine Zustimmung. Sie teilen Ihrem Arbeitgeber den Beginn mit, sobald er Ihnen bekannt ist, und weisen auf Verlangen binnen einer Woche die Pflegebedürftigkeit nach. Kommt in dieser Zeit keine Vereinbarung über eine reguläre Pflegekarenz zustande, haben Sie Anspruch auf bis zu zwei weitere Wochen. Diese Zeiten werden auf eine später vereinbarte Pflegekarenz angerechnet.
Darf ich als Angehörige die IV-Meldung für meinen Partner machen?
Ja. Zur Meldung berechtigt sind neben der versicherten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung ausdrücklich auch die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, daneben der Arbeitgeber sowie die behandelnden Ärztinnen und Chiropraktoren. Wenn Ihr Partner also im Spital liegt und selbst nicht schreiben oder sprechen kann, warten Sie nicht. An dieser Meldung hängen die Fristen.
Kann ich die Pflegezeit auch in mehreren Abschnitten nehmen oder muss ich sie am Stück nehmen?
Sie müssen die Pflegezeit nicht am Stück nehmen. Sie können sie vollständig oder teilweise in Anspruch nehmen. Bei teilweiser Freistellung müssen Sie die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben und eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen.
Was muss ich bei der Budgetplanung für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beachten?
Bei Kurzzeitpflege sind Unterkunft und Verpflegung nicht im Budget enthalten, Sie müssen also mit einem Eigenanteil rechnen. Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro gilt für beide Leistungen zusammen. Sie entscheiden selbst, wie Sie das Geld über das Jahr aufteilen.
Kann ich eine Patientenverfügung auch für akute Situationen nach einem Schlaganfall nutzen, oder gilt sie nur für das Lebensende?
Eine Patientenverfügung ist nicht auf das Lebensende beschränkt: Ihre Regeln gelten unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung, also auch nach einem Schlaganfall. Sie muss schriftlich sein und kann jederzeit formlos widerrufen werden.
Warum sollte ich eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht möglichst bald erstellen?
Eine Patientenverfügung legt fest, was in Gesundheitsfragen gelten soll, während die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können. Beide Dokumente ergänzen sich und sollten frühzeitig erstellt werden, da eine Vollmacht nur bei Geschäftsfähigkeit gültig ist. Im Zentralen Vorsorgeregister können Sie registrieren lassen, dass es sie gibt, damit Gericht und Ärzte im Ernstfall davon erfahren. Das Dokument selbst wird dort nicht verwahrt.
Ich habe gehört, dass Pflegezeit nur unbezahlter Urlaub ohne Unterstützung ist. Stimmt das wirklich, oder gibt es doch finanzielle Hilfen oder Kündigungsschutz?
Nein, das stimmt nicht. Sie haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage, wenn Sie kurzfristig die Pflege organisieren müssen. Zudem besteht ab der Ankündigung ein Kündigungsschutz bis zum Ende der Freistellung. Für längere Pflegezeiten gibt es ein zinsloses Darlehen des Bundes.
Darf ich eine Ersatzpflege organisieren, wenn ich als pflegende Angehörige selbst krank werde oder Urlaub brauche, ohne vorher bei der Pflegekasse nachzufragen?
Ja, Sie dürfen die Ersatzpflege organisieren und die Kosten später einreichen. Ein Antrag vorab ist nicht nötig. Das Gesetz erlaubt dies ausdrücklich für Erholungsurlaub, Krankheit oder andere Gründe wie Arzttermine oder Fortbildungen.
Welche Dokumente brauche ich nach einem Schlaganfall als Erstes?
Drei Dinge sollten früh geregelt sein. Erstens die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber; in Deutschland muss sie vorliegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Zweitens eine schriftliche Vollmacht für Krankenkasse und Versicherung: Ohne sie erhalten Angehörige keine Auskunft, und die betroffene Person muss sie selbst unterzeichnen, solange sie dazu in der Lage ist. Drittens eine Vorsorgevollmacht, in der Schweiz ein Vorsorgeauftrag, damit klar ist, wer entscheidet. Die weiteren Anträge führt die Checkliste Schritt für Schritt auf.