Arbeit und Wiedereinstieg
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Ausführlich im Ratgeber:
Muss ich mich wirklich arbeitslos melden, obwohl ich noch krank bin?
Ja. Nach dem Ende des Krankengeldes greift die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III): Sie bekommen Arbeitslosengeld, obwohl Sie arbeitsunfähig sind. Dafür müssen Sie sich aber formal arbeitslos melden und den Antrag stellen, spätestens am ersten Tag nach dem Krankengeld-Ende. Sie müssen dafür nicht zwingend selbst hingehen: Die Meldung ist auch elektronisch über das Fachportal der Bundesagentur möglich, und wer sich wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht persönlich melden kann, darf sich vertreten lassen (§ 145 Abs. 1 Satz 3 SGB III). Melden können Sie sich außerdem schon bis zu drei Monate im Voraus.
Was ist das Hamburger Modell?
Der umgangssprachliche Name für die stufenweise Wiedereingliederung: Sie kehren schrittweise an Ihren Arbeitsplatz zurück, zum Beispiel erst zwei, dann vier, dann sechs Stunden täglich. Während der gesamten Zeit gelten Sie weiter als arbeitsunfähig und sind sozial abgesichert.
Wer zahlt während der Wiedereingliederung?
Nicht der Arbeitgeber. Sie erhalten weiter Krankengeld von der Krankenkasse oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung, wenn die Wiedereingliederung direkt an eine Reha anschließt. Der Arbeitgeber zahlt erst wieder Gehalt, wenn Sie voll arbeitsfähig zurückkehren.
Wer muss zustimmen?
Drei Seiten: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt empfiehlt die Wiedereingliederung und trägt Arbeitszeit und Tätigkeiten auf dem Vordruck ein, Sie erklären dort Ihr Einverständnis, und der Arbeitgeber muss Sie beschäftigen können. Lehnt er ab, ist die Wiedereingliederung nicht durchführbar. Betriebsarzt, Schwerbehindertenvertretung oder Betriebsrat können unterstützen.
Stufenweise Wiedereingliederung: Wie lange dauert sie?
In der Regel höchstens sechs Monate. Der Plan wird angepasst, wenn Ihre Belastbarkeit steigt, und angepasst oder abgebrochen, wenn gesundheitliche Nachteile drohen. Die Zeit zählt auf die höchstens 78 Wochen Krankengeld, weil Sie weiter arbeitsunfähig sind.
Was gilt, wenn die Wiedereingliederung nach der Reha empfohlen wird?
Schließt die Wiedereingliederung unmittelbar an die Reha an, zahlt die Deutsche Rentenversicherung das Übergangsgeld bis zum Ende der Wiedereingliederung weiter. Klären Sie den Beginn deshalb noch während der Reha mit dem Sozialdienst.
Muss ich nach dem Krankenstand in Österreich sofort wieder voll arbeiten?
Nein. Mit der Wiedereingliederungsteilzeit setzen Sie Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit befristet um mindestens ein Viertel und höchstens die Hälfte herab, für mindestens einen Monat und höchstens sechs Monate. Ist es medizinisch weiterhin sinnvoll, lässt sich einmalig um einen bis drei Monate verlängern. Zwölf Wochenstunden dürfen dabei nicht unterschritten werden. Achten Sie auf die Frist: Angetreten werden muss die Teilzeit spätestens einen Monat nach dem Ende des Krankenstands. Ihr Arbeitgeber muss zustimmen, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Wie funktioniert die Wiedereingliederung nach einem längeren Krankenstand in Österreich?
Sie können nach einem längeren Krankenstand eine Wiedereingliederungsteilzeit vereinbaren. Dabei reduzieren Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit befristet um mindestens ein Viertel und höchstens die Hälfte. Ihr Arbeitgeber muss zustimmen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Angetreten werden muss die Teilzeit spätestens einen Monat nach dem Ende des Krankenstands.
Wer darf die Früherfassung bei der IV melden, wenn ich noch im Spital liege?
Nicht nur Sie selbst. Das Gesetz zählt daneben die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen auf, den Arbeitgeber, die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, den Krankentaggeldversicherer, den Unfallversicherer und die Pensionskasse. Wer für Sie meldet, muss Sie vorher darüber informieren. Die Früherfassung ist keine Anmeldung zum Leistungsbezug, sondern eine schriftliche Meldung an die IV-Stelle Ihres Kantons. Praktisch heisst das: Ihre Partnerin, Ihr Sohn oder die Ärztin auf der Stroke Unit kann diesen Schritt übernehmen, während Sie noch im Spital liegen.
Was versteht man unter beruflicher Wiedereingliederung durch die IV in der Schweiz nach einem Schlaganfall?
Die IV in der Schweiz ist eine Eingliederungsversicherung und bietet bezahlte Massnahmen zur Rückkehr in den Beruf an. Dazu gehören Arbeitsversuche, Arbeitsvermittlung, Integrationsmassnahmen und Beratung. Der Zugang beginnt mit der Früherfassung, einer Meldung an die IV-Stelle. Anspruch auf bestimmte Massnahmen besteht, während andere im Ermessen der IV liegen.
Muss ich meinem Arbeitgeber sofort Bescheid sagen, wenn ich nach einem Schlaganfall arbeitsunfähig bin?
Sie müssen die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, also sofort, Ihrem Arbeitgeber melden. Eine ärztliche Bescheinigung ist erst erforderlich, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Der Arbeitgeber darf die Bescheinigung auch früher verlangen.