Sozialministeriumservice – Unterstützungsfonds (§§22–33 BBG)
Zuschuss: Geld, das Sie behalten
bis 6.000 € (Stand 2022)
Der Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice gewährt Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für behindertengerechte Wohnraumanpassungen. Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
Voraussetzungen und Details anzeigen
Voraussetzungen
Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung.
Wohnsituation: beides.
Wichtigster bundesweiter Fördertopf in Österreich für barrierefreien Umbau. Zuständig ist das Regionalbüro des Sozialministeriumservice. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent; der Bezug von Pflegegeld gilt dabei als Nachweis. Dazu kommt eine Einkommensgrenze. Die 6.000 Euro sind der Deckel für den gesamten Fonds, nicht nur für Wohnraumanpassung, und die Behörde kennzeichnet die Zahl selbst mit „Stand 2022“. Deshalb steht der Zusatz auch bei uns dabei. Vor dem Antrag beim Regionalbüro nachfragen.
Wichtig, auch zu Fristen: Antrag MUSS vor Baubeginn gestellt werden. Einkommensgrenzen beachten (Zuschuss ist einkommensabhängig).
Antrag stellen bei: Nächstes Sozialministeriumservice-Regionalbüro (sozialministeriumservice.gv.at)
Bearbeitungszeit: 6–12 Wochen
Kombinieren: Stapelbar mit Österreich: Steuerliche Absetzbarkeit, Wien: Förderung altersgerechter Umbau, Wien: Behindertengerechte Umbauten.
Von Hand geprüft: August 2026. So prüfen wir
Quellen