Noch im Krankenhaus: zwei Dinge, die Zeit sparen

Die wichtigsten Weichen werden gestellt, bevor Sie oder Ihr Angehöriger die Klinik verlassen. Der Sozialdienst des Krankenhauses ist die erste Anlaufstelle; er kennt die Anträge und darf vieles direkt anstoßen.

Reha und Therapie: wer zahlt und wie lange

Die Anschlussrehabilitation wird meist aus der Klinik heraus beantragt. Danach geht es ambulant weiter, mit Verordnungen für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie und mit der Frage, wer die Fahrt dorthin bezahlt.

  • Reha nach dem Schlaganfall: Wie lange die Reha dauert, wer sie bezahlt und was die Phasen bedeuten.
  • Heilmittelverordnung: Wie viele Behandlungen auf eine Verordnung passen, warum nach dem Schlaganfall längere Verordnungen möglich sind und welche Fristen gelten.
  • Fahrt zur Therapie: Wann die Krankenkasse die Fahrt zur ambulanten Behandlung übernimmt und was Sie je Fahrt zuzahlen.
  • Nachsorge nach der Reha: Wer nach der Reha zuständig ist und welche Termine Ihnen zustehen.

Pflege und Alltag zu Hause

Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu den meisten Leistungen der Pflegekasse: Pflegegeld, Entlastung für Angehörige, Zuschuss zum Wohnungsumbau. Beantragt wird er bei der Pflegekasse, begutachtet vom Medizinischen Dienst.

Einkommen, wenn Sie nicht arbeiten können

Wer vor dem Schlaganfall angestellt war, durchläuft eine feste Reihenfolge: erst Lohnfortzahlung, dann Krankengeld, dann je nach Verlauf die Rückkehr in den Beruf oder die Erwerbsminderungsrente. Die Bürokratie-Timeline zeigt diesen Weg mit allen Fristen auf einem Zeitstrahl.

Schwerbehindertenausweis: Anerkennung und was sie bringt

Der Grad der Behinderung wird beim Versorgungsamt beantragt. Daran hängen steuerliche Vorteile, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und je nach Merkzeichen weitere Nachteilsausgleiche.

Für Angehörige: Freistellung, Rente, Beratung

Wer einen Menschen nach dem Schlaganfall pflegt, hat eigene Ansprüche: gegenüber dem Arbeitgeber, gegenüber der Pflegekasse und bei der Rentenversicherung.

Wenn ein Antrag abgelehnt wird

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Gegen jeden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen, und die Frist dafür ist kurz. Ein Sozialverband oder eine unabhängige Beratungsstelle hilft beim Formulieren.