Noch im Krankenhaus: zwei Dinge, die Zeit sparen
Die wichtigsten Weichen werden gestellt, bevor Sie oder Ihr Angehöriger die Klinik verlassen. Der Sozialdienst des Krankenhauses ist die erste Anlaufstelle; er kennt die Anträge und darf vieles direkt anstoßen.
- Entlassung aus dem Krankenhaus: Was das Entlassmanagement regeln muss, was die Klinik für die ersten Tage verordnen darf und welche Hilfe es auch ohne Pflegegrad gibt.
- Eilantrag auf Pflegegrad: Wenn absehbar ist, dass zu Hause Pflege nötig wird, kann der Antrag bei der Pflegekasse noch vor der Entlassung gestellt werden.
Reha und Therapie: wer zahlt und wie lange
Die Anschlussrehabilitation wird meist aus der Klinik heraus beantragt. Danach geht es ambulant weiter, mit Verordnungen für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie und mit der Frage, wer die Fahrt dorthin bezahlt.
- Reha nach dem Schlaganfall: Wie lange die Reha dauert, wer sie bezahlt und was die Phasen bedeuten.
- Heilmittelverordnung: Wie viele Behandlungen auf eine Verordnung passen, warum nach dem Schlaganfall längere Verordnungen möglich sind und welche Fristen gelten.
- Fahrt zur Therapie: Wann die Krankenkasse die Fahrt zur ambulanten Behandlung übernimmt und was Sie je Fahrt zuzahlen.
- Nachsorge nach der Reha: Wer nach der Reha zuständig ist und welche Termine Ihnen zustehen.
Pflege und Alltag zu Hause
Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu den meisten Leistungen der Pflegekasse: Pflegegeld, Entlastung für Angehörige, Zuschuss zum Wohnungsumbau. Beantragt wird er bei der Pflegekasse, begutachtet vom Medizinischen Dienst.
- Pflegegrad nach Schlaganfall: Welche Bereiche der Medizinische Dienst prüft und ab wann welcher Pflegegrad gilt.
- Pflegeberatung: Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Beratung, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
- Hilfsmittel: Welche es gibt, ob Krankenkasse oder Pflegekasse zahlt und wann ein Antrag als genehmigt gilt.
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen oder die Versorgung zu Hause noch nicht steht.
- Zuschüsse für den barrierefreien Umbau: Pflegekasse, Länderprogramme, Kredite und Steuer; der Förderfinder zeigt, was für Ihre Situation infrage kommt.
- Pflegeheim und Hilfe zur Pflege: Was die Pflegekasse im Heim zahlt, wann das Sozialamt einspringt und wann Kinder zahlen müssen.
Einkommen, wenn Sie nicht arbeiten können
Wer vor dem Schlaganfall angestellt war, durchläuft eine feste Reihenfolge: erst Lohnfortzahlung, dann Krankengeld, dann je nach Verlauf die Rückkehr in den Beruf oder die Erwerbsminderungsrente. Die Bürokratie-Timeline zeigt diesen Weg mit allen Fristen auf einem Zeitstrahl.
- Krankengeld: Wie hoch es ist, wie lange es gezahlt wird und welche Lücke bei der Folgebescheinigung droht.
- Stufenweise Wiedereingliederung: Schrittweise zurück in den Job, und wer währenddessen zahlt.
- Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen, volle und teilweise Rente, Antrag bei der Rentenversicherung.
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung: Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, stockt das Sozialamt auf.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Falls Sie privat vorgesorgt haben; die Versicherung prüft nach anderen Maßstäben als die Rentenversicherung.
Schwerbehindertenausweis: Anerkennung und was sie bringt
Der Grad der Behinderung wird beim Versorgungsamt beantragt. Daran hängen steuerliche Vorteile, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und je nach Merkzeichen weitere Nachteilsausgleiche.
- GdB und Schwerbehindertenausweis beantragen: Welcher Grad der Behinderung nach einem Schlaganfall gilt und wie der Antrag läuft.
- Was der Ausweis konkret bringt: Steuerfreibetrag, Zusatzurlaub, Freifahrt oder Kfz-Steuer, Rundfunkbeitrag.
Für Angehörige: Freistellung, Rente, Beratung
Wer einen Menschen nach dem Schlaganfall pflegt, hat eigene Ansprüche: gegenüber dem Arbeitgeber, gegenüber der Pflegekasse und bei der Rentenversicherung.
- Pflegezeit und Familienpflegezeit: Welche Freistellung ab welcher Betriebsgröße gilt und wann der Kündigungsschutz beginnt.
- Hilfe für Angehörige: Rentenbeiträge für Pflegepersonen, Recht auf Pause, kostenlose Pflegekurse und unabhängige Beratung.
Wenn ein Antrag abgelehnt wird
Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Gegen jeden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen, und die Frist dafür ist kurz. Ein Sozialverband oder eine unabhängige Beratungsstelle hilft beim Formulieren.
- Bescheid abgelehnt: So legen Sie Widerspruch ein: Ab wann die Frist läuft, was bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung gilt und was das Verfahren kostet.
